SAPV
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) hat das Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen zu ermöglichen.
Die SAPV ergänzt das bestehende Versorgungsangebot, insbesondere das der Vertragsärzte, Krankenhäuser und Pflegedienste. Die Leistung wird durch ein multiprofessionelles Team aus u. a. speziell weitergebildeten ÄrztInnen, Pflegefachkräften, Seelsorgerin und einer Onko-Lotsin erbracht.
Wir möchten den Menschen wahrnehmen in allen Dimensionen des Daseins – körperlich, psychosozial und seelsorgerisch spirituell.
Aufgaben des SAPV
Aus unserem Ziel und unserer Haltung leiten sich unsere Aufgaben ab. Dazu gehören beispielsweise:
Linderung belastender Beschwerden wie Schmerzen, Luftnot, Übelkeit, Ängste.
Regelmäßige pflegerische und ärztliche Hausbesuche und Telefonate sowie oft im Hintergrund ablaufende koordinierende Maßnahmen.
Erreichbarkeit des SAPV-Teams in einer Not- oder Krisensituation an 24 Stunden/Tag und 7 Tagen/Woche.
Unterstützung der Patienten und Zugehörigen bei z. B. Antragstellung im sozialen Bereich.
Einbindung weiterer spezialisierter Dienste: u. a. ambulanter Hospizdienst, Kindertrauerarbeit für Erwachsene und Kinder oder Selbsthilfegruppen.
Beratung und Unterstützung, um seelsorgerischen und spirituellen Bedürfnissen und existenziellen Fragestellungen zu begegnen.
Dauer einer SAPV
Wenn sich Ihr Zustand durch die eingeleiteten Maßnahmen gebessert oder stabilisiert hat, übernimmt Hausärztin / Hausarzt wieder die reguläre Versorgung.
Eine Wiederaufnahme in die SAPV kann bei Verschlechterung der Symptomlast sowie im Krisenfall wieder von Ihrem Haus- oder Facharzt oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst in die Wege geleitet werden.
Ebenso kann dies in zeitlich begrenztem Rahmen auch bei Entlassung aus dem Krankenhaus erfolgen.
Finanzierung von SAPV
Die Finanzierung im Bereich der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung ist eindeutig geregelt, da es sich um eine ärztlich verordnete Leistung handelt.
Die Kosten der SAPV werden bei gesetzlich Versicherten von der jeweiligen Krankenkasse übernommen.
Bei Privatversicherten gelten die jeweils im Versicherungsvertrag festgelegten Bedingungen. Wir beraten Sie im Bedarfsfall hierzu gerne.